Gebühren

Jährliches Bootslager / Bootsmiete 1

Bootslager Privatboot auf dem Freigelände2:

EUR

20,00

Bootslager Privatboot im Schuppen2:

EUR

36,00

Leihboote, die nicht älter als ein Jahr alt sind

EUR

160,00

Leihboote, die nicht älter als zwei Jahre alt sind 

EUR

128,00

Leihboote, die nicht älter als drei Jahre alt sind 

EUR

96,00

Leihboote, die mehr als drei Jahre alt sind 

EUR

48,00

Bootsmiete 3 für Privatfahrten, Erwachsene
- für die ersten fünf Tage (pro Tag)
- jeder weitere Tag


EUR
EUR


3,00
1,50

Bootsmiete 3 für Privatfahrten, Jugendliche
- für die ersten fünf Tage (pro Tag)
- jeder weitere Tag


EUR
EUR


2,00
1,00

 

Erläuterungen

1  Die Gebühren werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren durch den Kassenwart eingezogen. Die Abrechnung von Leihboote und Bootslager erfolgt im November. Grundlage für die Abrechnung ist o.g. Preisliste und eine Nutzungsaufstellung, die der Bootswart dem Kassenwart zur Verfügung stellt. Es ist daher zwingend erforderlich, dass jedwede Veränderung im Bootsbestand dem Bootswart zeitnah angezeigt bzw. abgestimmt wird. Bei Barzahlung wird eine jährliche Zusatzgebühr von EUR 10,- erhoben. Bankgebühren, die durch Rückforderungen von Lastschriften anfallen, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

2  Es wird darauf hingewiesen, dass für die im Bootshaus gelagerten Privatboote eine Feuerversicherung besteht. Eine eventuell gewünschte Einbruch/Diebstahl - Versicherung muss bei der privaten Hausratversicherung als „dauerhafte Außenversicherung" vereinbart werden.

3  Die Miete von Booten für Privatfahrten muss im Vorfeld mit dem Bootswart abgestimmt werden. Eine Abrechnung erfolgt unmittelbar nach Rückgabe der Boote.

Fahrtkosten im Rahmen von Vereinsfahrten

Bei Vereinsfahrten wird der Gesamtbetrag der anfallenden Fahrtkosten 4 durch die Gesamtanzahl der Mitfahrer 5 dividiert. Ab dem 01.01.2012 werden bei Fahrten die weiter als 150 km sind, zusätzlich transportierte Boote berechnet, sofern der Bootsbesitzer nicht im Bus mitfährt. Die Kosten für den Bootstransport betragen ein Viertel der Kosten, die die Businsassen bezahlen.

Die Abrechung erfolgt durch den Kassenwart zum Quartalsende.

Fahrten mit dem Vereinsbus (bis 30.06.2012)

EUR

0,30

/km

Fahrten mit dem Vereinsbus6   (ab 01.07.2012)

EUR

0,34

/km

Fahrten mit privaten PKW 7 oder dem Stadtwerkebus

EUR

0,17

/km

 

Erläuterungen

4  Bei Inanspruchnahme von Fahrzeugen im Rahmen von Vereinsfahrten werden grundsätzlich Hin-  und Rückfahrt berechnet, sofern kein Ersatzfahrer auf der Rückfahrt einspringt. Wechselt die Busbesatzung zwischen Hin- und Rückfahrt komplett oder sehr stark, so werden alle Mitfahrer von Hin- und Rückfahrt in die Abrechnung mit einbezogen. Die Gesamtkosten werden durch die Anzahl aller Nutzer dividiert. Dies gilt auch, wenn einzelne Personen nur eine Fahrt in eine Richtung vorgenommen haben.

5  Trainer und Betreuer zahlen keine Fahrtkosten, wenn sie ausschließlich zum Zwecke der Trainingsbegleitung mitfahren und kein eigenes Training absolvieren. Je Fahrt kann maximal ein Trainer eingetragen werden.

Beschluss des erweiterten Vorstandes vom 02.05.2012

7  Der Einsatz des privaten PKW muss zwingend erforderlich sein. Dies bedeutet: Entweder ist der Bus schon voll besetzt oder es existieren nur insgesamt 4 Mitfahrer und die Fahrt mit dem PKW ist damit günstiger. Dem Fahrer des Privat PKW werden die Fahrtkosten auf dem Buskonto gutgeschrieben. Für die Abrechnung von Fahrten mit Privatfahrzeugen ist ein entsprechender Eintrag im Fahrtenbuch des Vereinsbusses mit allen Mitfahrern erforderlich.

Die vorstehende Gebührenordnung ist am 09.02.2010 durch den erweiterten Vorstand des KC Hilden einvernehmlich beschlossen worden und ist ab dem 01.01.2010 gültig.