Unsere Wanderfahrer sind fast jedes Wochenende auf den Flüssen der Umgebung unterwegs.
Dabei werden die unterschiedlichsten Gewässer befahren, vom beschaulichen Kleinfluß bis zum Wildwasser.
Kanuwandern bietet dabei immer wieder faszinierende Natur- und Landschaftserlebnisse.
Der Kanu-Slalom im KC Hilden wird durch seine engagierten Trainer, Eltern und Sportler geprägt. Durch großen Einsatz und viel Unterstützung schaffen wir es, den Sportlern ein sehr gutes Umfeld zu bieten, in dem sie sich sportlich und menschlich entwickeln können. Das zurück liegende Jahr war wohl eins der erfolgreichsten in der Vereinsgeschichte.
Um im Kanu-Club Hilden e.V. Mitglied zu werden muss das Anmeldeformular ausgefüllt werden.
Kleiner Tipp: Das Formular auf dem Computer ausfüllen, ausdrucken und nur noch unterschreiben.
Jährliches Bootslager / Bootsmiete 1
Bootslager Privatboot auf dem Freigelände2: |
EUR |
20,00 |
Bootslager Privatboot im Schuppen2: |
EUR |
36,00 |
Leihboote, die nicht älter als ein Jahr alt sind |
EUR |
160,00 |
Leihboote, die nicht älter als zwei Jahre alt sind |
EUR |
128,00 |
Leihboote, die nicht älter als drei Jahre alt sind |
EUR |
96,00 |
Leihboote, die mehr als drei Jahre alt sind |
EUR |
48,00 |
Bootsmiete 3 für Privatfahrten, Erwachsene |
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Bootsmiete 3 für Privatfahrten, Jugendliche |
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Erläuterungen
1 Die Gebühren werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren durch den Kassenwart eingezogen. Die Abrechnung von Leihboote und Bootslager erfolgt im November. Grundlage für die Abrechnung ist o.g. Preisliste und eine Nutzungsaufstellung, die der Bootswart dem Kassenwart zur Verfügung stellt. Es ist daher zwingend erforderlich, dass jedwede Veränderung im Bootsbestand dem Bootswart zeitnah angezeigt bzw. abgestimmt wird. Bei Barzahlung wird eine jährliche Zusatzgebühr von EUR 10,- erhoben. Bankgebühren, die durch Rückforderungen von Lastschriften anfallen, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
2 Es wird darauf hingewiesen, dass für die im Bootshaus gelagerten Privatboote eine Feuerversicherung besteht. Eine eventuell gewünschte Einbruch/Diebstahl - Versicherung muss bei der privaten Hausratversicherung als „dauerhafte Außenversicherung" vereinbart werden.
3 Die Miete von Booten für Privatfahrten muss im Vorfeld mit dem Bootswart abgestimmt werden. Eine Abrechnung erfolgt unmittelbar nach Rückgabe der Boote.
Fahrtkosten im Rahmen von Vereinsfahrten
Bei Vereinsfahrten wird der Gesamtbetrag der anfallenden Fahrtkosten 4 durch die Gesamtanzahl der Mitfahrer 5 dividiert. Ab dem 01.01.2012 werden bei Fahrten die weiter als 150 km sind, zusätzlich transportierte Boote berechnet, sofern der Bootsbesitzer nicht im Bus mitfährt. Die Kosten für den Bootstransport betragen ein Viertel der Kosten, die die Businsassen bezahlen.
Die Abrechung erfolgt durch den Kassenwart zum Quartalsende.
Fahrten mit dem Vereinsbus (bis 30.06.2012) |
EUR |
0,30 |
/km |
Fahrten mit dem Vereinsbus6 (ab 01.07.2012) |
EUR |
0,34 |
/km |
Fahrten mit privaten PKW 7 oder dem Stadtwerkebus |
EUR |
0,17 |
/km |
Erläuterungen
4 Bei Inanspruchnahme von Fahrzeugen im Rahmen von Vereinsfahrten werden grundsätzlich Hin- und Rückfahrt berechnet, sofern kein Ersatzfahrer auf der Rückfahrt einspringt. Wechselt die Busbesatzung zwischen Hin- und Rückfahrt komplett oder sehr stark, so werden alle Mitfahrer von Hin- und Rückfahrt in die Abrechnung mit einbezogen. Die Gesamtkosten werden durch die Anzahl aller Nutzer dividiert. Dies gilt auch, wenn einzelne Personen nur eine Fahrt in eine Richtung vorgenommen haben.
5 Trainer und Betreuer zahlen keine Fahrtkosten, wenn sie ausschließlich zum Zwecke der Trainingsbegleitung mitfahren und kein eigenes Training absolvieren. Je Fahrt kann maximal ein Trainer eingetragen werden.
6 Beschluss des erweiterten Vorstandes vom 02.05.2012
7 Der Einsatz des privaten PKW muss zwingend erforderlich sein. Dies bedeutet: Entweder ist der Bus schon voll besetzt oder es existieren nur insgesamt 4 Mitfahrer und die Fahrt mit dem PKW ist damit günstiger. Dem Fahrer des Privat PKW werden die Fahrtkosten auf dem Buskonto gutgeschrieben. Für die Abrechnung von Fahrten mit Privatfahrzeugen ist ein entsprechender Eintrag im Fahrtenbuch des Vereinsbusses mit allen Mitfahrern erforderlich.
Die vorstehende Gebührenordnung ist am 09.02.2010 durch den erweiterten Vorstand des KC Hilden einvernehmlich beschlossen worden und ist ab dem 01.01.2010 gültig.
Aufnahmegebühren1:
Kinder und Jugendliche2: |
EUR |
20,- |
Erwachsene: |
EUR |
40,- |
Familien3: |
EUR |
60,- |
Mitgliedsbeiträge1:
Kinder und Jugendliche2: |
EUR |
7,- |
Erwachsene: |
EUR |
10,- |
Familien3: |
EUR |
18,- |
Ehrenmitglieder |
EUR |
0,- |
Härtefallregelung
Auf schriftlichen Antrag kann der geschäftsführende Vorstand den zu entrichtenden Beitrag für das laufende Kalenderjahr angemessen senken, aussetzen oder stunden. Hierfür müssen Gründe vorliegen, die in der Person oder der wirtschaftlichen Situation der beantragenden Vereinsmitglieder liegen und die die Zahlung des vollen Beitragssatzes unzumutbar erscheinen lassen.
Ein entsprechender Antrag ist bis spätestens 31. Januar für das entsprechende Kalenderjahr beim geschäftsführenden Vorstand zu stellen, bzw. wenn neue Gründe im laufenden Jahr hinzutreten, innerhalb einer Frist von einem Monat. Der Vorstand darf seine Entscheidung jeweils nur für ein Kalenderjahr fällen, dass heißt im Falle des Fortdauerns der Gründe, ist der Antrag jedes Jahr neu zu stellen.
Erläuterungen und Fußnoten
1 Die Mitgliedsbeiträge und Gebühren werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren durch den Kassenwart eingezogen. Die Mitgliedsbeiträge werden halbjährlich zu gleichen Teilen jeweils Anfang März sowie Anfang September eingezogen.
Bei Beitragszahlung ohne Einzugsermächtigung wird eine jährliche Zusatzgebühr von EUR 10,- erhoben. Bankgebühren, die durch Rückforderungen von Lastschriften anfallen, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
2 Als Kinder und Jugendliche gelten Mitglieder unter 18 Jahren. Für Jugendliche, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, kann der Jugendbeitrag mit jährlichem Nachweis verlängert werden, solange das Mitglied für den Erhalt von Kindergeld berechtigt ist. Der Nachweis muss jeweils bis zum 31. Januar des Jahres erfolgt sein und gilt für maximal ein Jahr. Ansonsten wird im Folgejahr automatisch der Erwachsenenbeitrag berechnet.
3 Eine Familienmitgliedschaft gilt für Ehepaare und Paare, die in eheähnlicher Gemeinschaft innerhalb eines Haushaltes leben, sowie deren für die Zahlung von Kindergeld berechtigten Kinder. Für volljährige Kinder ist entsprechend Fußnote 2 ebenfalls der jährliche Nachweis zu erbringen.
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